Mietbedingungen
§ 1 Vermietet wird ein Wohnmobil an Selbstfahrer. Das Fahrzeug ist Haftpflicht, Teil- und Vollkasko versichert. Die Eigenbeteiligung für den Mieter beträgt 1000,00 € je Schadensfall.
§ 2 Der verbindliche Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande.
§ 3 Bei Rücktritt oder Kündigung des Vertrages durch den Mieter entstehen Kosten in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises.
§ 4 Es gelten die jeweils gültigen Mietpreise zum Vertragsabschluss.
§ 5 Eine Anzahlung von 30% wird bei Vertragsabschluss fällig.
§ 6 7 Tage vor Reiseantritt muss die Gesamtmietsumme beim Vermieter eingegangen sein.
§ 7 Bis zum Reiseantritt muss eine Kaution von 1000,00 € überwiesen oder in bar erbracht werden.
§ 8 Das Fahrzeug wird jeweils im vollgetankten Zustand zu den vereinbarten Terminen übernommen und zurückgegeben. Über den Zustand vor und nach der Reise wird ein Protokoll angefertigt, das beide Parteien mit ihrer Unterschrift bestätigen.
§ 9 In dem Fahrzeug darf nicht geraucht werden. Bei Zuwiderhandlung werden 250,00 € von der Kaution einbehalten.
§ 10 Das Fahrzeug ist von innen komplett gereinigt zurückzugeben. Das umfasst auch die hygienische Reinigung der Toilettenkassette.
§ 11 Der Vermieter behält sich vor, eine angemessene Summe der Kaution einzubehalten für die Reparatur von Schäden im Innen- und Außenbereich. Ansonsten wird die Kaution zurücküberwiesen.
§ 12 Führungs- und mietberechtigt sind Personen die mindestens 25 Jahre alt und seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis 3/ B sind. Zum Vertragsabschluss kommt es nur, wenn die gültige Fahrerlaubnis und der gültige Personalausweis – jeweils Vorder- und Rückseite – in Kopie vorliegen, sowie bei der Fahrzeugübergabe im Original gezeigt wurden.
§ 13 Der Vermieter garantiert die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsempfehlungen des Fahrzeugs. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 14 Der Mieter hat die Obhut über das Fahrzeug. Das bedeutet, die dem Fahrzeug innenliegende Betriebsanleitung zu beachten, sowie allen die Betriebs- und Verkehrssicherheit betreffenden Einzelheiten Rechnung zu tragen.
§ 15 Bei Beschädigungen des Fahrzeugs oder anderen Objekten die unter Alkohol oder anderem Drogeneinfluss entstehen, haftet der Mieter zu 100% selbst.
§ 16 Alle Unfallereignisse müssen von der zuständigen Polizei aufgenommen und protokolliert werden. Fahrerflucht o.ä. führt sofort zur kompletten Eigenhaftung des Mieters. Jedes Unfallgeschehen ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
§ 17 Sollte das Fahrzeug wegen Beschädigung, Motorschaden, o.ä. zum Mietbeginn nicht verfügbar sein, behält sich der Vermieter vor, vom Mietvertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche sind dafür ausgeschlossen.
§ 18 Wenn eine der niedergelegten Bedingungen nicht rechtswirksam ist, so wird sie durch eine dem Inhalt am nächsten kommende ersetzt.
§ 19 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam
§ 20 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters